Welche Leistungen sind nicht von der Versicherung mit einem maximalen Selbstbehalt gedeckt?

Geändert am Mi, 29 Nov, 2023 um 3:40 NACHMITTAGS

Selbstverschuldete Schäden infolge von Vandalismus, Gewaltanwendung oder Fehlbedienung, z.B. der Markise oder des Dachs.


Fehlfunktionen des Vans durch Schaltfehler oder Falschbetankung (Wasser- oder Dieseltank).


Schäden infolge unsachgemäßem Gebrauch, wie dem Befahren unbefestigter Straßen sowie der daraus resultierenden Kosten für Bergung, Abschleppung oder Reifenschäden.


Schäden durch Ladegut (z.B. ungesicherte Ladung).


Schäden infolge Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer.


Schäden infolge Nutzung des Mietfahrzeugs zu verbotenen Zwecken.


Die Kosten zur Instandsetzung dieser Schäden muss die mietende Person in voller Höhe tragen.

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