Seit dem 01.05.2020 gilt in der Schweiz eine Verordnung, nach der du mit unserem Camper in die Schweiz fahren, aber dich dort nur höchstens acht Tage am Stück aufhalten darfst. Außerdem musst du das Fahrzeug an einer Grenzzollstation anmelden (diese Information gilt nur für Schweizer Bürger:innen).
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