Die ehemals grünen Versicherungskarten in ausgedruckter Form gibt es nicht mehr. Die Grüne Karte nennt sich eigentlich "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr". Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Fahrzeug KFZ-Haftpflichtversichert ist. In der Regel reicht es bei Schadensmeldung aus, die Versicherungsnummer, Datum der Erstzulassung und Fahrzeugmodell aus dem Fahrzeugschein zu nennen.
Das Mitführen der Versicherungskarte ist nur noch in ganz wenigen Ländern verpflichtend. In unserem Vertragsgebiet betrifft das die Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien und Serbien.
Wenn du das Formular benötigst, kannst du auf unseren Kundenservice zukommen, dann schicken wir dir das Blankoformular der IVK zu, welches du dir ausdrucken kannst und bei der Abholung nur noch die fehlenden Daten aus dem Fahrzeugschein ergänzen musst.
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