Wenn in das Fahrzeug eingebrochen wird, zahlt dies deine Teilkasko sofern du versichert bist. Wenn ein Mitarbeiter das Fahrzeug beschädigt, dann zahlt das unsere Betriebshaftpflicht. Wenn wir mit einem Camper gegen das Fahrzeug fahren bezahlt das die Haftpflicht von uns.
Falls dein Wagen gestohlen wird musst du dies der Polizei und anschließend deiner Teilkasko melden. Diese bewerten und reguliert den Schaden. Es wird in der Regel eine Selbstbeteiligung zurückgehalten, je nach Versicherungskonditionen. Wichtig ist, dass du eine Liste der gestohlenen Artikel im Fahrzeug erstellst und diese dann deiner Versicherung schickst.
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