Falls von einer ausländischen Behörde Mautgebühren in Rechnung gestellt bekommen hast, die nicht dir zuzurechnen sind, dann hast du dich wahrscheinlich noch nicht von deinem Konto abgemeldet und die nachfolgenden Mieter:innen haben sich nicht ordnungsgemäß registriert. Hier würden wir dich im ersten Schritt bitten, dass du dich einmal selbstständig dort abmeldest und dir das am besten auch bestätigen lässt.
Gerne können wir dir bei der Klärung behilflich sein, jedoch benötigen wir dafür deine Unterstützung. Wir benötigen eine offizielle Rechnung mit dem genauen Datum (Tag, Monat, Jahr), dem betroffenen Kennzeichen und dem Betrag in Euro.
Es reicht nicht aus, nur eine allgemeine Rechnung vorzulegen, da darin oft kein spezifisches Datum angegeben ist, sondern lediglich der Gesamtmonat. In solchen Fällen können wir nicht feststellen, welche Kund:innen welche Gebühren zu tragen haben. Aus Datenschutzgründen können wir keine Informationen von beliebigen Konten für dich einsehen, weshalb wir dich bitten, uns die erforderlichen Angaben zukommen zu lassen.
Daraufhin kümmern wir uns gerne darum, dass die Rechnung beglichen wird oder du die Kosten zurückerstattet bekommst.
Sollten dir Gebühren von der Plattform Epass24 in Rechnung gestellt worden sein, dann ist das Vorgehen in diesem Fall etwas anders. Hier musst du dich bitte einmal selbstständig an den Anbieter wenden. Wir können hier die Kommunikation nicht für dich übernehmen. Die Plattform wird dir, nach einer Prüfung aller Angaben, die fehlerhaften Kosten zurückerstatten und sich dann an uns wenden.
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